WIENER VERSTEIGERUNGSFÜHRER

14.06.2020 00:00

Immobilien zum halben Schätzwert?  Gibt es das überhaupt?

Natürlich gibt es die ... und zwar öfter, als man annimmt! Die Leser des „Wiener Versteigerungsführers“ haben sich längst an Hand der laufend veröffentlichten Zuschlagsverlautbarungen davon überzeugt.
Angesichts der
logisch nicht mehr nachvollziehbaren Preissteigerungen der letzten Jahre scheint der Versteigerungsmarkt bald die einzige Möglichkeit zu sein, auch in diesen Zeiten noch leistbare Wohnimmobilien und günstige Renditeobjekte zu finden, vorausgesetzt, man nimmt sich ausreichend Zeit. Schließlich sollte die Wohnimmobilie ja auch wieder zu verkaufen sein, sollten sich die Lebensumstände ändern und das ganz ohne Verlust. Aber auch den Renditen bei Anlageobjekten sind Grenzen gesetzt, denn Mieterträge richten sich bekanntlich auch nach dem Einkommen ihrer Mieter und diese sind bekannterweise nicht unbegrenzt steigerbar. Man braucht also kein Genie sein, um dies aus rechnerisch überprüfen zu können.  
Wer also sein Risiko minimieren will oder wer an einem günstigen Preis-/Leistungsverhältnis interessiert ist, sollte sich unbedingt am Versteigerungsmarkt informieren. Der „Wiener Versteigerungsführer“ hilft Ihnen dabei, wenn Sie selbst
zu wenig Zeit dafür haben. 



Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung schränkte die Justiz zuletzt den Verhandlungsbetrieb und Parteienverkehr auf dringliche Anliegen ein. Verhandlungssituationen und Wartebereiche schaffen ein besonderes Risiko der Verbreitung des Virus, sodass der Verhandlungsbetrieb  auf besonders dringliche und unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt war. Dazu gehören Immobilien-Zwangsversteigerungen glücklicherweise nicht. 
Die gesetzlichen Regelungen wurden zwar zuletzt gelokert, sodass angenommen werden kann, dass  nach entsprechender - je nach Gericht auch baulicher - Adaptierungen der Gebäude bzw. Räume der "Normalbetrieb" unter den neuen Sicherheitsvorkehrungen wieder aufgenommen werden kann.


Wir werden diese Adaptierungen beobachten und die gewohnten Verlautbarungen im "Wiener Versteigerungsführers" nach deren Abschluss wieder aufnehmen.