VIRALE PAUSE AUCH BEIM WIENER VERSTEIGERUNGSFÜHRER - trotzdem .... wir bleiben in Verbindung !

14.06.2020 00:00
 

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung schränkte die Justiz zuletzt den Verhandlungsbetrieb und Parteienverkehr auf dringliche Anliegen ein. Verhandlungssituationen und Wartebereiche schaffen ein besonderes Risiko der Verbreitung des Virus, sodass der Verhandlungsbetrieb  auf besonders dringliche und unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt war. Dazu gehören Immobilien-Zwangsversteigerungen glücklicherweise nicht. 
Die gesetzlichen Regelungen wurden zwar zuletzt gelokert, sodass angenommen werden kann, dass  nach entsprechender - je nach Gericht auch baulicher - Adaptierungen der Gebäude bzw. Räume der "Normalbetrieb" unter den neuen Sicherheitsvorkehrungen wieder aufgenommen werden kann.


Wir werden diese Adaptierungen beobachten und die gewohnten Verlautbarungen im "Wiener Versteigerungsführers" nach deren Abschluss wieder aufnehmen.